Notariat


Während der Rechtsanwalt als Parteivertreter auftritt, ist der Notar Träger eines öffentlichen Amtes und Organ der vorsorgenden Rechtspflege. Er ist zur Neutralität verpflichtet und um ausgewogene Lösungen für die Parteien bestrebt.





In Angelegenheiten, in denen wir für Sie nicht als Anwalt tätig waren, über­nehmen wir gern die Ausarbeitung Ihrer Verträge und die dazu gehörende Beratung und Abwicklung zum Beispiel in den nachstehenden Bereichen:


  • Ehe und Familie (Scheidungsfolgenvereinbarungen, Ehevertäge und Adoption)
  • Erben und Schenkung (Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen und Übergabeverträge / vorweggenommene Erbfolge)
  • Immobilien / Grundstücksgeschäfte (Kaufverträge für bebaute und un­be­baute Grundstücke oder Wohnungseigentum und Erbbaurechte, Bau­träger­verträge, Begründung von Wohnungseigentum durch Teilungs­erklä­rung und Bestellung von Grunddienstbarkeiten z.B. als Kreditsicherheit)
  • persönliche Vorsorge (Generalvollmachten und Patientenverfügung / Betreuungs- und Vorsorgevollmacht)
  • Unternehmen (Gesellschaftsgründungen, Anteilsabtretungen und Handelsregisteranmeldungen)