Wir stehen Ihnen als Notariat in den Bereichen des Grundstücksrechts für Kauf- und Übertragungsverträge, dem Erbrecht bei der Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen, allen Bereichen der persönlichen Vorsorge ( Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht ) und natürlich auch Ihrem Unternehmen in gesellschafts- oder registerrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung.
In der Kanzlei wird die Rechtsanwältin und Notarin von einem Team aus Notar- und Rechtsfachwirtinnen unterstützt.
Während der Rechtsanwalt als Parteivertreter auftritt, ist der Notar Träger eines öffentlichen Amtes und Organ der vorsorgenden Rechtspflege. Er ist zur Neutralität verpflichtet und um ausgewogene Lösungen für die Parteien bestrebt.
Als Teilgebiet des Zivilrechts regelt es die Rechtsverhältnisse zwischen Eheleuten, Lebenspartnerschaften und Familien.
Wir beraten künftige Erblasser noch bevor der Erbfall eintritt, damit diese ihren Nachlass rechtzeitig eindeutig und richtig regeln können.
Eigentümer, Mieter und Nutzer von Immobilien kommen auf unterschiedlichste Weise mit dem Immobilienrecht in Berührung. Für Unternehmen ist insbesondere das gewerbliche Mietrecht und das Pachtrecht ein sehr wichtiges Thema.