Familien- und Erbrecht


Als Teilgebiet des Zivilrechts regelt es die Rechtsverhältnisse zwischen Eheleuten, Lebens­partner­schaften und Familien. Unser Rechtsanwalt für Familienrecht vertritt Ihre Interessen unter anderem bei der Aufstellung eines Ehevertrags, bei der Scheidung und der Zahlung von Unterhalt sowie Fragen des Sorgerechts. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und Kompetenz zur Seite. Unser Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick kommt Ihnen zugute, dabei zielt unsere Arbeit auf eine nachhaltige Lösung ab.





Bei Fragen und Beratungsbedarf zum Familienrecht sind Sie bei uns richtig. Wir stehen Ihnen gerichtlich und außergerichtlich bei sämtlichen Themen rund um diesen Rechtsbereich zur Seite. Unsere Schwerpunkte umfassen unter anderem:


  • Eheverträge
  • Einkommensermittlung
  • Hausratsaufteilung
  • Internationales Familienrecht
  • Gewaltschutz
  • Kinderunterhalt
  • Sorgerecht
  • Scheidung
  • Umgangsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Vaterschaftsanfechtung







Erbrecht

Wir beraten künftige Erblasser noch bevor der Erbfall eintritt, damit diese ihren Nachlass rechtzeitig eindeutig und richtig regeln können. Nach Eintritt des Erbfalls unterstützen wir unsere Mandanten, je nach Fall auch gerichtlich.


Wir beraten und vertreten Sie unter anderem bei folgenden erbrechtlichen Themen:


 

  • Betreuungsverfügungen
  • Gestaltung von Erbschaftsmodellen
  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen
  • Internationales Erbrecht
  • Nachlassinsolvenz
  • Nachlasspflegschaft

  • Nachlassverwaltung
  • Patiententestamente
  • Testamentsvollstreckung
  • Vermächtnisse
  • Vorsorgevollmachten